Wohnraum in Schleswig

27. April 2023

Wer baut vertraut in die Zukunft, heißt es.

In Schleswig wird seit Jahren rege gebaut.
Jeder, der mit offenen Augen durch Schleswig geht, oder Bauvorhaben in der Presse verfolgt, sieht in vielen Quartieren der Stadt rege Bauarbeiten.
Es entsteht Wohnraum, was auch notwendig ist, denn die Stadt wächst.
Sehe ich mir die bereits gebaute oder noch im Bau befindliche Wohnbebauungen an, fällt mir jedoch auf, dass sich die Beschaffenheit des neuen Wohnraums nicht an die Beschaffenheit der Schleswiger Bevölkerungsstruktur anlehnt.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass der neue Wohnraum, entweder in Form von Wohneigentum oder aber als Mietwohnung, im weit überdurchschnittlichen Mietpreissegment entstanden ist bzw. entsteht.

Jährlich konnten und können wir es nachlesen.
In Schleswig bezogen und beziehen zwischen 35 und 38 % der Kinder und Jugendlichen Unterstützung nach SGB2/Hartz IV.
Nicht nur daraus resultiert für mich, dass auch ein hoher Anteil der Schleswiger/innen selbst SGB2/Hartz4 bezogen und beziehen.
Hinzu kommen noch die Personen, welche ein Einkommen eben über dem “Satz“ erzielen und damit das Recht auf Sozialleistungen verlieren, sowie die Personen, die aus verschiedenen Gründen, ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht wahrnehmen.

Mein Blick auf den entstandenen, sowie den noch entstehenden Wohnraum, warfen und werfen bei mir eine Frage auf:
Wie hoch mag wohl der Anteil an geschaffenem sozialen Wohnraum im Vergleich zu den insgesamt geschaffenen und in Vollendung stehendem Wohnraum sein?
Eine Nachfrage im Bauamt sollte mir Klarheit verschaffen.
Eine Statistik über geschaffenen Wohnraum gebe es in der Stadt Schleswig nicht, möglicherweise jedoch beim statistischen Landesamt. Eine Nachfrage, wofür ich diese Daten bräuchte, gab ich in verkürzter Form, wie oben dargestellt.
Ich erhielt eine Antwort, die mich verstörte und bis heute beschäftigt:
Aber es lebt in Schleswig doch Niemand auf der Straße.

Das Alles spricht meines Erachtens dafür, dass die Stadt Schleswig selbst wieder bezahlbaren Wohnraum vorhalten muss!
Diese Form der Daseinsvorsorge hätte nie veräußert werden dürfen!