Vorbemerkung:
Die CDU hatte die folgende Resolution zur Abstimmung gestellt, ihren Antrag dann
aber zurückgezogen, da er im Kreistag weitestgehend abgelehnt wurde. Der Antrag
wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen.
CDU-Antrag (Resolution) „Wohnungsbau im Kreisgebiet ermöglichen“:
„Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, dem erhöhten Siedlungsdruck durch
geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken, sowie auf die bisherige restriktive
Handhabung der Landesregierung zu verzichten, um Wachstum im Kreisgebiet
sicherzustellen.
Geeignete Maßnahmen wären z.B. ein Verfahren zur Änderung des
Landesentwicklungsplanes und der entsprechenden Regionalpläne einzuleiten,
sowie der Verzicht auf einen einheitlichen Siedlungsrahmen.“
Die Berichterstattung im Flensburger Tageblatt vom 20.12.2016 (Seite 14) hat über
den Redebeitrag DER LINKEN wieder einmal aus dem Zusammenhang und auch
von der Zielrichtung her falsch berichtet, den Inhalt zur Unkenntlichkeit verkürzt.
DIE LINKE hatte (wie andere Redner auch) darauf hingewiesen, dass die von der
CDU eingebrachte Resolution ein reiner Show-Antrag im Rahmen des
Landtagswahlkampf Schleswig-Holstein 2017 ist und darüber hinaus die CDU
konkret gefragt, wie sie denn zu Wohnungsbaugesellschaften in kommunaler Hand
stehe, z.B. im Kreis. Beides sind Gesichtspunkte, auf die das Flensburger Tageblatt
nicht näher eingegangen ist. Das Flensburger Tageblatt hat damit gegen die Pflicht
der Presse verstoßen, auch über alternative Meinungen hinreichend zu informieren.
Wohnungsbau ermöglichen – Ein CDU-Antrag für den Wahlkampf.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU,
der vorgelegte Antrag ist aus unserer Sicht ein reiner Show-Antrag. Es sieht aus, ob
Sie den verzweifelten Versuch unternehmen, mit diesem Antrag in die Öffentlichkeit,
in die Medien zu kommen.
Unter dem Gesichtspunkt des Landtagswahlkampfes kann ich das ja verstehen. Aber
der Ansatz funktioniert nicht so richtig. Keine Landesregierung kann in den letzten
fünf Monaten einer Legislaturperiode die von ihnen geforderten „Verfahren zur
Änderung des Landesentwicklungsplanes“ umsetzen.
Meine Damen und Herren von der CDU,
wir freuen uns natürlich, dass Sie im 4. Absatz mit Ihrer Begründung die Kritik DER
LINKEN an der Wohnungspolitik der vergangenen Jahrzehnte teilen.
Es war in der Tat ein schwerwiegender Fehler, sich den eigenen staatlichen
Handlungsspielraum in der Wohnungspolitik durch Wohnungsverkäufe zu
beschneiden.
Mit dem Verkauf vieler Wohnungen hat der Staat die Möglichkeit weggeschenkt, am
Wohnungsmarkt regulierend auf die Mietpreisentwicklung eingreifen zu können.
Aber abseits von dieser Kritik entspricht Ihr Antrag nicht den Qualitätsmerkmalen, die
wir im Kreistag hier gewohnt sind.
1. Sie weisen nicht auf die Auswirkungen der von ihnen geforderten
Richtungsänderungen hin.
2. Sie sagen nicht, worin dieser in Ihren Augen „erhöhte Siedlungsdruck“ besteht.
Wer soll wo und wann wie siedeln?
3. Sie werden in Ihrer Begründung nirgends konkret.
->Was sind die von Ihnen angesprochen „realen Erfordernisse“?
->Wie unterscheiden Sie hier im Kreis zwischen den Städten und dem
ländlichen Raum?
->Was meinen Sie mit den Worten “damit Wohnraum dort, wo er benötigt wird,
geschaffen werden kann“?
Benötigt wird Wohnraum für sozial schwache Menschen. Kein Wort dazu in Ihrem
Antrag.
Sie kritisieren, dass der Staat sein Wohnungseigentum in der Vergangenheit an
private Investoren verscherbelt hat. Sie kritisieren damit die neoliberale Politik, die
seit ca. 1990 bestrebt ist, alles zu privatisieren.
Wie halten Sie es heute mit Wohnungsbaugesellschaft in kommunaler Hand, z. B. in
der Hand des Kreises Schleswig-Flensburg?
4. Sie führen Allgemeinplätze an, statt sachbezogene Argumente zu nennen, wenn
Sie im 1. Absatz Ihrer Begründung nebulös von „gemeinsamer Überzeugung des
kommunalen Raumes“, von „das Unvermeidliche zu behindern“ oder weiter von
„das Mögliche zu befördern“ reden.
Was für eine „wohnungsbauliche Entwicklung im Kreis“ möchten Sie fördern:
privatwirtschaftlichen oder genossenschaftlichen Bau?
Das alles ist nicht überzeugend.
DIE LINKE wird dieser Resolution deshalb nicht zustimmen.
Manfred. Küter, 14. Dezember 2016