Lernförderung für Kinder im Kreis Schleswig-Flensburg

27. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE geht es ein weiteres Mal um
eine bessere Nutzung und Ausnutzung der Leistungen, die nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket gewährt werden könnten. Hier und heute geht es um eine verbesserte
und verstärkte Lernförderung von Kindern, für die eine Lernförderung zu wesentlich
besseren Ergebnissen in der Schule führen könnte.

Seit es die Förderungsmittel nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt, hat die
Fraktion DIE LINKE darauf hingearbeitet, dass die zur Verfügung gestellten Mittel
auch wirklich in Anspruch genommen werden können.
Wir haben in regelmäßigen Abständen Anfragen an den Landrat gestellt, z. B.
welche Gelder von wem abgerufen wurden und werden und gefragt, warum der
Verwaltungsapparat nur schleppend in Gang kommt, warum die Umsetzung absolut
unbefriedigend verlaufen ist oder warum vorhandene Gelder nicht ausgeschöpft
werden.
So zum Beispiel mit unserer Anfrage
->im Mai 2011
->im Oktober 2011
->im Januar 2012
->im September 2012
->und zuletzt im Februar 2013.
Keine andere Fraktion im Kreistag hat sich so um dieses Thema gekümmert wie DIE
LINKE.

Bei diesem Thema geht es um viel Geld, das verschenkt wurde, das nicht genutzt
werden konnte.
Hierzu nur ein Beispiel: Für das Jahr 2011 wurden von der Bundesebene 1.544.700
Euro zur Verfügung gestellt. Am Ende des Jahres 2011 stand fest, dass nur 614.000
Euro vergeben werden konnten, dass also 930.700 Euro nicht an die
anspruchsberechtigten Kinder und Jugendliche weiter gegeben wurden. Das war ein
Missstand im Kreis Schleswig-Flensburg, der einen sprachlos machen konnte.
Diesen Missstand wollte DIE LINKE ändern. Deshalb hat sie einen Arbeitskreis
„Schulische Erziehungshilfen“ gefordert und nach langem Ringen mit den anderen
im Kreistag vertretenen Parteien auch durchgesetzt.

Dieser Arbeitskreis sorgte u.a. dafür, dass sich die Situation im Jahr 2012 deutlich
verbesserte, dass die Leistungszahlungen anstiegen, dass im Oktober 2012 endlich
die Einführung einer „Bildungskarte“ beschlossen wurde, als eine der Maßnahmen
zur Steigerung der Leistungsvermittlungsquote. Diese Bildungskarte hatte DIE LINKE
bereits Ende 2011 gefordert.

Warum aber stellt DIE LINKE dann heute noch dieser Antrag?
Obwohl die Gesamtsituation besser geworden ist, stand auch am Ende des Jahres
2012 fest, dass im Bereich Lernförderung nur ein Teil der zur Verfügung stehenden
Bundesmittel weiter gegeben werden konnte. Es war nur ein winziger Teil.
Im Leistungsbereich „Lernförderung“ konnten in 2012 nur 107 Kinder und
Jugendliche von einer Lernförderung profitieren. Bei insgesamt 6.028
Anspruchsberechtigten wären es gerade einmal 1.8%. Dabei muss allerdings
berücksichtigt werden, dass allein vom Alter her nicht alle Kinder und Jugendliche
schulische Lernförderung benötigen. Trotzdem ist diese Zahl hoch, zu hoch.

Die Ursache für die geringe Zahl der Geförderten liegt in diesem Fall nicht im Kreis
Schleswig-Flensburg sondern auf der Landesebene. Die Ursache liegt vor allem an
den rigiden Zulassungsbestimmungen in Schleswig-Holstein, also am § 28 Abs. 5
SGB II, der die Zulassung zur Lernförderung regelt.

Mit dem vorliegenden Antrag will DIE LINKE deshalb erreichen, dass eine Öffnung
bei diesen Zulassungsvorrausetzung erfolgt, damit z. B. auch Schüler und
Schülerinnen, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, einen Zugang zur
Lernförderung erhalten.
Nebenbei sei noch angemerkt, dass wir uns bei diesem Antrag an einer
entsprechenden ministeriellen Vorlage des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert haben.
Eine derartige Öffnung – wie wir sie beantragen – würde die Chancengleichheit vieler
Kinder bezogen auf ihren späteren Lebensweg deutlich erhöhen.
Bitte unterstützen Sie deshalb unseren Antrag.
Vielen Dank

 

Nachtrag:
Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit des Kreistags zur weiteren Beratung in den
Sozialausschuss überwiesen, obwohl die Fachleute des Kreises im Kulturausschuss
vertreten sind.