TOP 13 – Änderungsantrag (2) Eckwerte für das Haushaltsjahr 2020 [zu 12.]

14. Juni 2020

Kreistagssitzung 26. Juni 2019

 

Beschluss:
Den Gemeinden werden die Beträge zurückerstattet, die sie seit der letzten
Erhöhung der Kreisumlage auf 37,23%-Punkte an den Kreis abgeführt haben.

Begründung:
Die Gemeinden haben, zum Teil unter eigenen schwierigen Haushaltsbedingen,
wesentlich dazu beigetragen, dass der Kreis seine Finanzen sanieren konnte.

Jetzt geht es dem Kreis so gut, dass er im Haushaltsjahr 2020 (und in den weiteren
vier Jahren) jeweils vier Millionen Euro nicht ausgeben will, also eine Rücklage von
20 Millionen Euro aufbauen will.
Nach der Steuerschätzung für das Jahr 2020 wird es für den Kreis eine deutliche
Steigerung seiner Einnahmen geben, so der Kämmerer.
Darüber hinaus werden im Jahr 2020 noch weitere vier Millionen als Einnahme für
den Kreis aus seiner Beteiligung am Hansewerk erwartet. Auch das schafft
zusätzlichen Gestaltungsspielraum.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat ab dem 01.01.2020 völlige Gestaltungsfreiheit bei
den Kreis-Finanzen. Der Kreistag Schleswig-Flensburg ist durch keinen
Konsolidierungsvertrag mehr eingeschränkt in seinen Entscheidungen.

Da ist es nur korrekt und fair, heute und jetzt die Gemeinden an der guten
Finanzsituation des Kreises teilhaben zu lassen, damit auch die Gemeinden in der
Zukunft einen größeren Ausgabenspielraum haben.

Ergänzend sei hier nur noch darauf hingewiesen, dass auf die Gemeinden erhebliche
Kosten zukommen zum Beispiel bei der längst fälligen Sanierung der
Gemeindestraßen und der Digitalisierung der Verwaltung. Vielen Gemeinden ist nicht
klar, wie die anfallenden Kosten finanziert werden können. Da wäre eine
Unterstützung durch den Kreis über den Weg der Rückzahlung der Kreisumlage
schon hilfreich.

Manfred. Küter
Wallsbüll, 11. Juni 2019