Abmahnung wegen Nichteinhaltung der Vorgaben des Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP)

14. Juni 2020

Werk- und Infrastrukturausschusssitzung
17. Januar 2019

 

 

Beschluss:
Der Werk- und Infrastrukurausschuss möge beschließen:
Der Kreis Schleswig-Flensburg mahnt die Firma Rohde ab nach § 25
Beförderungsgesetz und ergreift darüber hinaus rechtliche Maßnahmen gegen
die Firma wegen Nichteinhaltung der Vorgaben des RNVP und der
Nichterfüllung des Beförderungsvertrages seit dem 1. Januar 2019.
Der Kreis dringt darauf, dass die Fahrgäste, die von den Unannehmlichkeiten
betroffen sind, entsprechend entschädigt werden.

Begründung:
Verträge sind von Anfang an einzuhalten.
Der Betreiber des Teilnetzes West hat den mit ihm abgeschlossenen Vertrag seit
dem 1. Januar 2019 nicht im vollen Umfang erfüllt.
Damit der Kreis seine rechtliche Position nicht aufgibt oder schwächt, ist es
notwendig, umgehend die Firma Rohde abzumahnen.
Wir müssen als Kreis und gewählte Kreistagsabgeordnete sicherstellen, dass mit uns
geschlossene Verträge eingehalten werden. Ausreden seitens der Firma Rohde sind
nicht zu akzeptieren, da jedem durch die Ausschreibung bekannt war, wie die
Beförderungssituation im Kreis ist.
Damit die Akzeptanz der Bevölkerung für den öffentlichen Nahverkehr nicht
nachhaltig geschädigt wird, hat die Firma Rohde sich gegenüber nachteilig
betroffenen Fahrgästen erkenntlich zu zeigen.
Es darf nicht sein, das ein zu niedrig kalkuliertes Vergabe-Angebot zu
Schlechtleistungen führt.
Bisher bekannte Mängel sind u. a.:
– Busse, die an Haltestellen vorbeifahren, an falschen Stellen halten
– Zu kleine, überalterte Busse,
– Keine Mitnahmemöglichkeit von Rollstühlen und Kinderwagen.
– Fahrer ohne Ortskenntnisse und hinreichen notwendige deutsche
Sprachkenntnisse.

Manfred. Küter
Wallsbüll, 12. Januar 2019