Entlastung der Gemeinden

14. Juni 2020

Haupt- und Finanzausschusssitzung

vom 23. April 2020

Alternativantrag

Entlastung der Gemeinden durch bedarfsgerechte Rückzahlung
der in den Jahren 2018 und 2019 von den Gemeinden
zusätzlich erhobenen Kreisumlage

 

 

Beschluss:
1 Der Landrat wird ermächtigt, den Städten und Gemeinden des Kreises, die durch
die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, konkret und punktgenau
finanziell zu unterstützen.
2 Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt dem Landrat die Einstellung von
zusätzlichem Personal, sollte die Kreisverwaltung dieses zur zügigen Bewältigung
der Corona-Krise benötigen, z. B., aber nicht nur, im Gesundheitsbereich.
3 Der durch die Umsetzung dieses Antrags benötigte finanzielle Betrag darf die
Summe nicht überschreiten, die der Kreis durch die zusätzlich erhobene
Kreisumlage in den Jahren 2018 und 2019 erwirtschaftet hat.

Begründung:
Im Gegensatz zum Antrag der FDP sollen die Unterstützungszahlungen des Kreises
bei unserem Antrag nicht nach dem pauschalen Gießkannenprinzip einer
Abgabensenkung gewährt werden, sondern orientieren sich an der Notlage der
jeweiligen Kommune.
Mit dem Vorschlag DER LINKEN wird ein Teil der Kreisumlage, mit der die Städte
und Gemeinden den Kreis in schwierigen Zeiten unterstützt haben, wieder an die
Kommunen zurückerstattet, je nachdem, wie die akute Notlage dort aussieht. Für das
Jahr 2020 ist das einzusetzende Geld im Kreis vorhanden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Pflicht von Bund und
Land hin, für die Kommunen die finanzielle Mindestausstattung zur Bewältigung ihrer
Ausgaben sicher zu stellen.

Der Antrag DER LINKEN verschafft dem Landrat den Handlungsspielraum, den er in
der Corona-Krise braucht, um handeln zu können: schnell, direkt und unbürokratisch.
Die maximale Belastung für den Kreis ist durch den Antrag finanziell nach oben
begrenzt.

Bei dem Antrag DER LINKEN muss der Landrat nicht erst zeitraubend mit den
Gemeinden neu über die Kreisumlage verhandeln, muss der Kreis nicht auf Dauer
auf einen Betrag der jetzigen Kreisumlage verzichten, deren Höhe nach der
Leistungsfähigkeit des Kreises vereinbart wurde.
Bei dem Antrag DER LINKEN wird der Kreis nicht gezwungen, sein
Leistungsangebot, wie im FDP-Antrag gefordert, zu verringern und damit die
Dienstleistung für die Bürger und Bürgerinnen einzuschränken.

Es sind die Kommunen im Kreis, die das gesellschaftliche Leben am Laufen halten.
Weder die Kommunen noch der Kreis können aber für die aktuelle Krisensituation
verantwortlich gemacht werden. Sie haben auch keinen Einfluss auf das
Wegbrechen von Steuereinnahmen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit müssen die
Kommunen deshalb unterstützt werden, und zwar hinreichend.

Sollte die Unterstützung der Kommunen durch den Kreis allein nicht ausreichen,
dann sind Bund und das Land gefordert, denn jede einzelne Kommune hat einen
Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung für ihre Aufgaben.
Anstatt die Einnahmen unseres Kreises durch eine Absenkung der Kreisumlage zu
verringern sollten die Kreistagsabgeordneten eher geschlossen einen höheren
Steueranteil zur Erfüllung ihrer Aufgaben fordern, etwa bei der Gewerbesteuer. Hier
gilt es, die laufenden Gespräche und Verhandlungen abzuwarten.

Die FDP-Einsparungsforderung an den Kreis kommt zu einer Zeit, in der alle
Parteien die Maßnahmen der Bundesregierung begrüßen, die ergriffen wurden, um
die zum Teil verheerenden Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beschäftigten,
auf die Unternehmen, auf Städte und Gemeinden abzuschwächen, um Insolvenzen
zu vermeiden.

Jetzt ist die Zeit für Ausgaben, um die wirtschaftlichen Kapazitäten der Unternehmen
aufrecht zu erhalten, damit die Wirtschaft nach der Krise möglichst schnell wieder
voll umfänglich ihren Versorgungsauftrag erfüllen kann. Genauso muss heute dafür
gesorgt werden, dass es nach der Corona-Krise im Kreis noch eine vielseitige
Kulturlandschaft gibt; dass das Ehrenamt weiter wie bisher unterstützt wird, wie auch
der Sport, die Wirtschaftsförderung, der Tourismus, die Frauenhäuser, der soziale
Bereich insgesamt, usw.

Manfred. Küter
Wallsbüll, 23. April 2020