Sparkassengesetzänderung ablehnen

28. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Resolution des SSW, in der der Kreistag den
Landtag auffordert, der geplanten Änderung des Sparkassengesetzes für Schleswig-
Holstein nicht zuzustimmen.

Es gibt viele gute Gründe für diese Ablehnung.
Sie müssen deshalb als öffentlich-rechtliche Banken erhalten bleiben. Sie dürfen
nicht zum Spekulationsobjekt von Interessengruppen werden oder der unendlichen
Profitgier von Geldanlegern zum Opfer fallen.
Sparkassen dürfen auch nicht zum kurzfristigen Stopfen kommunaler
Haushaltslöcher missbraucht werden; besonders nicht von solchen
Haushaltslöchern, die zu wesentlichen Teilen von der Landesregierung mit geschaffen wurden.
Auf eine derartige, einfache Lösung zur Verringerung des Schuldenberges sollte
keine CDU – FDP – Landesregierung spekulieren dürfen.

Meine Damen und Herren,
an dieser geplanten Änderung des Sparkassengesetzes zeigt sich wieder einmal,
dass CDU und FDP keinerlei Konzept haben, wie sie mit der großen Schuldenlast,
wie sie mit der Finanzkrise umgehen wollen. Was schon hier im Kreis Schleswig-
Flensburg sichtbar wurde, gilt hier auch für die Landesregierung.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, weiter auf die Krisenfestigkeit der
Sparkassen in der jetzigen Form setzen und nicht diejenigen zu begünstigen, die die
Finanz- und Wirtschaftskrise verursacht haben.

Gemeinnützigkeit für alle muss auch in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als
das Profitinteresse Einzelner. Es darf nicht sein, dass durch die Hintertür des
Sparkassengesetzes weiteres Tafelsilber, in diesem Fall Teile der Sparkassen,
verkauft wird. In Zeiten, in denen immer mehr Städte und Kommunen ausgelagerte
Dienstleistungen wieder zurück in die öffentlichen Hände holen, muss den
Privatisierungstendenzen Einhalt geboten werden.
Jede Dienstleistung, die privatisiert wird, nimmt an Qualität ab oder wird mittel- und
langfristig teurer für die Verbraucher und die Gesellschaft. Das liegt allein daran,
dass jeder private Investor eine Rendite erwirtschaften will und einen Gewinn
anstrebt. Dieser Gewinn muss aber von irgendjemandem bezahlt werden.
Eine Teilprivatisierung der Sparkassen würde nahezu automatisch eine Erhöhung
von Kosten und Gebühren bedeuten. Allein die Verzinsung des geplanten
Stammkapitals führt zu Kostensteigerungen.

In Zeiten, in denen sich andere Kommunen um eine Rückgewinnung von
Gestaltungsspielräumen bemühen und versuchen, über eine gemeinwirtschaftliche
Kontrolle, z. B. bei der Preisgestaltung von Energieleistungen oder bei
Mietobergrenzen im sozialen Wohnungsbau, den Zeitgeist aktiv zu verändern, in
solchen Zeiten dürfen wir der Privatisierung der Sparkassen keinerlei Vorschub
leisten.
Mit jeder Privatisierung kommunaler Unternehmen geht ein Stück wirtschaftlicher
Demokratie verloren, da Bürgermeister und der Gemeinderat in einem privatisierten
Unternehmen nicht mehr viel zu sagen haben. Steuerungsmöglichkeiten des Staates
werden ohne Not aus der Hand gegeben.

Meine Damen und Herren,
die von der Nord-Ostsee-Sparkasse vorgelegte Ausarbeitung zur Änderung des
Sparkassengesetzes geht in diesem Zusammenhang nicht weit genug. Sie hat eher
eine Alibifunktion und trägt dazu bei, die Gemüter zu beruhigen. Sie enthält keine
Aufforderung, auf das Gesetz zu verzichten. Sie zwingt die Regierungsparteien im
Landtag auch nicht dazu, Farbe zu bekennen, wie sie das Haushaltsdefizit in den
Griff bekommen wollen, ohne sich am öffentlichen Vermögen in kommunaler Hand
bedienen zu wollen und ohne Wirtschaft und Bevölkerung weitere Lasten aufzubürden.

DIE LINKE will keine Änderung des Sparkassengesetzes. Deshalb unterstützen wir
den Antrag des SSW.
Wir sagen. Hände weg vom Sparkassengesetz.