Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke ausdrücklich noch einmal der SPD, die das Thema Freihandelsabkommen
auf die Tagesordnung des Kreistags gebracht hat.
Der Antrag, der Ihnen heute vorliegt ist aus zwei Gründen bemerkenswert:
1 Dieser Antrag ist in einer gemeinsamen Anstrengung von SPD, CDU und DEN
LINKEN erarbeitet worden. Es ging dabei allein um die Sache. Bedenken und
Wünsche aller drei Parteien wurden eingearbeitet.
2 Der Antrag und seine Begründung spiegeln ein hohes Niveau wieder. Dieser
Antrag ist einer der besten, die bisher in Deutschland von einem Kreistag oder
einer Gemeinde gegen Freihandelsabkommen wie TTIP bisher verabschiedet wurden.
Es war ein langer Weg hin zu diesem Antrag.
Die SPD hatte im September 2014 ihren Antrag ausgezeichnet begründet und damit
sichtbar gemacht, warum TTIP in der derzeitigen Form nicht akzeptabel ist.
DIE LINKE hatte dann zur Dezembersitzung 2014 den Ursprungsantrag konkretisiert,
um mögliche Missverständnisse vorab auszuräumen.
Von der CDU kamen die Hinweise, dass der Kreistag nicht gegen
Handelsabkommen allgemein ist und dass unsere Kriterien für alle
Handelsabkommen gelten sollen, also auch für solche, die erst in der Zukunft geplant
werden. Das alles findet sich im Antrag wieder.
Damit ist dieser Antrag ein erfolgreiches Beispiel einer Zusammenarbeit über
Parteigrenzen hinaus.
Meine Damen und Herren,
damit gar nicht erst irgendwelche Missverständnisse entstehen können, möchte ich
an dieser Stelle darauf hinweisen, dass DIE LINKE nicht grundsätzlich gegen
Handelsabkommen ist. Aber wir sind natürlich gegen Freihandelsabkommen wie TTIP eines darstellt.
Wir unterscheiden also zwischen den traditionellen Handelsabkommen und
Freihandelsabkommen, die ein ganz anderes Gefährdungspotential in sich bergen.
Der Handel gehört zu einer vernetzten Weltwirtschaft. Die Handelsabkommen
zwischen den Staaten regeln diesen Handel.
Die Schwerpunkte der uns bekannten Handelsabkommen lagen in der
Vergangenheit im Wesentlichen bei den tarifären Handelsbeschränkungen, also bei
Zöllen, Abgaben oder Mengenbeschränkungen. Derartige Abkommen zwischen
Industrienationen und der Dritten Welt haben in der Vergangenheit immer
Absprachen enthalten über Zölle und Mengenbeschränkungen bei der Einfuhr.
Und das ist gut so.
Es geht bei einem fairen Handelsabkommen immer darum, sicherzustellen, dass die
Selbstversorgung eines Landes durch die bäuerliche Landwirtschaftsstruktur erhalten
bleibt; dass das lokale Handwerk und die kleinbäuerlichen Betriebe nicht zerstört
werden; und dass die heimische Industrie überleben kann. Das war und ist der
Ansatz traditioneller Handelsabkommen:
Die heimische Wirtschaft soll gegen eine übermächtige ausländische Konkurrenz
abgeschottet werden, gegen billige Produkte aus Ländern, die der heimischen
Industrie zum Teil haushoch überlegen sind, deren Produkte hochsubventioniert
werden und aus überlegenen Industriebetrieben und Agrarfabriken stammen.
Das Ziel von fairen Handelsabkommen ist es, sicherzustellen, dass die
Handelspartner als Staat unabhängig bleiben von Lebensmittelimporten und dass
einer Verschärfung der Armut in den Schwellenländern und den Ländern der Dritten
Welt entgegen gewirkt wird.
Freihandelsabkommen dagegen – wie TTIP und CETA – nehmen hierauf aber keine
Rücksicht. TTIP und CETA unterscheiden sich erheblich von einem gewöhnlichen
Handelsabkommen, denn TTIP, CETA und TiSA sind Freihandels- und damit
Deregulierungsabkommen. Sämtliche Bereiche des täglichen Lebens sollen durch
sie dereguliert werden. Damit entfällt auch der Schutz der nationalen Ökonomie.
Meine Damen und Herren,
der hier vorliegende Antrag ist ein guter Antrag, denn er legt Kriterien und
Anforderungen fest für zukünftige Handelsabkommen. Der Antrag legt einmal
Kriterien fest, die das Verfahren der Verhandlung betreffen: die hinreichende
Beteiligung kommunaler Vertreter an den Verhandlungen; den ständiger Zugang zum
aktuellen Verhandlungsstand und die Notwendigkeit eines Vertragstextes in
deutscher Sprache vor Vertragsabschluss.
Zum Zweiten werden in diesem Antrag Eckpunkte festgelegt, die ein Handelsvertrag
erfüllen muss. Ich nenne hier nur die zwei wichtigsten:
(1) Die Daseinsvorsorge muss in kommunaler Hand bleiben.
(2) Wie bei den WTO-Verträgen muss immer der Positiv-Ansatz gelten, d. h. dass nur
das, was im Vertrag genau beschrieben ist, wird auch abgeschlossen.
Damit werden spätere Überraschungen vermieden. Alle weiteren Bedingungen für
eine Zustimmung des Kreises zum Freihandelsabkommen TTIP, können dem
Antragstext entnommen werden.
Meine Damen und Herren,
ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.