Haushalt 2015: Die schwarze Null ist nicht alternativlos

26. August 2020

Vorbemerkung:
Normalerweise wird der Kreishaushalt eines Jahres in der Dezember-Sitzung des
Kreistags Schleswig-Flensburg im Jahr davor beschlossen. Dieses Mal war es
anders. Der vorgelegte Haushaltsentwurf wurde am 17. Dezember 2014 im Kreistag
durch die CDU abgelehnt. Das machte eine Sondersitzung des Kreistags am 04.
Februar 2015 notwendig.
Hintergrund war ein Gerangel um die aus Sicht des Landrats im Haushaltsentwurf zu
beschließenden, notwendigen Stellen, damit der Kreis seine Aufgaben erfüllen
konnte. Mit dem gleichzeitig angestrebten dogmatischen Ziel einer schwarzen Null im
Haushalt begaben sich der Kreistag und Kreisverwaltung bei der
Haushaltsgestaltung 2015 auf das Niveau der sogenannten „schwäbischen Hausfrau“.

Jetzt zur Rede:
Sehr geehrte Damen und Herren,
DIE LINKE wird den vorgelegten Haushalt 2015 auch in der jetzt vorgelegten
Fassung ablehnen.

DIE LINKE stimmt dem Haushalt 2015 nicht zu, weil er die sozialen Notwendigkeiten
im Kreis nicht angemessen berücksichtigt und den finanziellen Spielraum, den der
Kreis hat, nicht für Ausgaben im sozialen Bereich und bei freiwilligen Leistungen
nutzt. Der Kreis nutzt darüber hinaus seinen Spielraum auch nicht bei heute
sinnvollen Investitionen.

DIE LINKE akzeptiert auch nicht, dass die Sparpolitik der „Schwarzen Null“ als
alternativlos dargestellt wird und dass der mit dem Land Schleswig-Holstein
abgeschlossene Konsolidierungsvertrag der alleinige Orientierungspunkt bei der
Ausgabenpolitik des Kreises ist.

Es werden z. B. sinnvolle und notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen nicht
getätigt, nur um eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Dabei wissen wir doch
alle, dass Baumaßnahmen in den Folgejahren teurer zu bezahlen sind als im Jahr 2015.
Denn der Preisanstieg der kommenden Jahre wird sich z. B. bei Baumaßnahmen
erheblich stärker auswirken als die zu zahlenden Zinsen, die bei einer
Schuldenaufnahme für diese Ausgaben anfallen.

Der Kreis nutzt nicht einmal den zur Vermögensbildung vorhandenen Spielraum, den
selbst der Konsolidierungsvertrag mit dem Land zur Gestaltung der Kreispolitik
gestattet.

Das ist kurzsichtig und überaus bedauerlich. Denn Investitionen im Sinne des
Gemeindehaushaltsrechts sind grundsätzlich nicht Gegenstand der
abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarung. Derartige Investitionen können also
unabhängig hiervon getätigt werden, da ihnen sofort Werte in der Bilanz
entgegenstehen.

Formal kritisiert DIE LINKE, dass die vollständige Beschlussvorlage für den Haushalt
nicht rechtzeitig vorlag.

DIE LINKE wird diesem Haushalt nicht zustimmen, weil er bei seiner Aufstellung
nicht den eigenen Ansprüchen von Kreisverwaltung und Kreistag genügt:
-> Es gibt keine Verlässlichkeit in der Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen.
-> Es liegt keine Jahresplanung für den Haushalt vor (z. B. notwendige Stellen werden nicht berücksichtigt).
-> Die vom Landrat angeforderten Stellen sind nicht vollständig gegenfinanziert.
-> In nicht nachvollziehbarer Weise werden Kostenpositionen kurzfristig hin und her geschoben und verändert.

Darüber hinaus verlangt die gesamtwirtschaftliche Situation, dass der Staat seine
restriktive Haltung bei öffentlichen Investitionen aufgibt.
Das gilt auch für Städte, Kreise und Gemeinden.
Vielen Dank.
Manfred. Küter