Beschluss über die Gültigkeit der Kreiswahl 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen muss ich als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses für die
Kreistagswahl feststellen, dass der CDU- Kreistagsabgeordneter Thomas Jepsen
nach eigenen Angaben Einspruch gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl eingelegt
hat.
Der Wahlprüfungsausschuss ist da anderer Meinung.
In meiner Funktion als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses kann ich hier
kurz und knapp das Ergebnis der Überprüfung der Wahl gerne noch einmal im
Kreistag öffentlich zusammenfassen:
Es ist alles korrekt nach Recht und Gesetz abgelaufen
In meiner Funktion als Kreistagsabgeordneter verstehe ich überhaupt nicht, warum
hier jetzt aufgefordert wird, sich bei dem vorliegenden Antrag, die abgelaufene
Kreistagswahl für korrekt und rechtens zu erklären, diesem Antrag die Stimme zu
verweigern.
Hier wird – aus welchem Interesse auch immer – Misstrauen geschürt.
Das, was hier passiert ist eine bedenkliche Entwicklung. Wenn Nachwuchspolitiker
dazu auffordern, sich von bestehendem Recht und Gesetz abzuwenden. Der erste
Schritt dazu ist die Aufforderung zur Stimmenenthaltung, wie in einem Interview
geschehen.
Diese Aufforderung sendet ein fatales Signal.
Wir erinnern uns alle noch an Gerhard Schröder und seiner Trotzreaktion mit dem
Tenor: „Ich habe zwar die Wahl verloren, aber Bundeskanzler will ich trotzdem
bleiben“.
Das, was hier passiert, das ist übel. Das fördert und schafft Politikverdrossenheit.
Und was noch viel schlimmer ist: Dieses Vorgehen untergräbt die Rechtssicherheit
und erschüttert das Vertrauen in Recht und Gesetz.
Bitte stimmen Sie dem Beschluss über die Gültigkeit der Kreistagswahl zu.
Vielen Dank.
Manfred. Küter